Rechnungen aufbewahren: Fristen im Überblick
Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen musst du gesetzlich aufbewahren. In Österreich gilt dafür in der Regel eine Frist von sieben Jahren. In Deutschland gelten ebenfalls feste Fristen, die je nach Unterlage unterschiedlich sind. Prüfe die aktuellen Fristen bei deinem Steuerberater oder dem Finanzamt, da sich Regeln ändern.
- Die Rechnung muss lesbar und unverändert bleiben, auch als PDF.
- Lege Kopien der ausgestellten Rechnungen ab, zum Beispiel als PDF im Ordner pro Jahr.
- Sichere die Dateien regelmäßig, damit nichts verloren geht.
Mit „Als PDF drucken“ im Rechnungsgenerator speicherst du jede Rechnung als PDF auf deinem Gerät.
Keine Rechts- oder Steuerberatung.
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