Rechnung als Kleinunternehmer schreiben (AT und DE)
Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus und darfst auch keine Vorsteuer abziehen. Auf die Rechnung gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung:
- Österreich: „Umsatzsteuerbefreit – Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“
- Deutschland: „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“
Die aktuelle Umsatzgrenze ändert sich von Zeit zu Zeit. Prüfe sie beim Finanzamt oder deiner Steuerberatung, bevor du dich als Kleinunternehmer einordnest.
Im Rechnungsgenerator setzt du dafür einfach den Haken bei „Kleinunternehmer“. Die Umsatzsteuer entfällt und der Hinweis wird automatisch eingefügt.
Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Weitere Ratgeber
Pflichtangaben auf der Rechnung in Österreich · Rechnungsnummer: Regeln und Beispiele · Quittung schreiben: Was muss draufstehen? · Rechnungen aufbewahren: Fristen im Überblick